Welche Berufsbilder sind in eine Apotheke anzutreffen? Welche Befugnisse habe in der Apotheke die einzelnen Berufe, welche Aufgaben und Tätigkeiten führen sie in der Apotheke aus?
In der Apotheke wird zwischen pharmazeutischen und nichtpharmazeutischen Personal unterschieden. Die Befugnisse sind unterschiedlich. Bestimmte Tätigkeiten sind nur pharmazeutischem Personal vorbehalten, wie z.B.:
- Abgabe und Beratung zu Arzneimitteln
- Herstellen von Arzneimitteln
- Prüfen von Arzneimitteln
- Prüfen von Ausgangsstoffen
Zum pharmazeutischen Personal einer Apotheke gehören:
- Apotheker
- Apothekerassistenten (Vorexaminierte)
- Pharmazieingenieure
- PTA (Pharmazeutisch technische Angestellte)
- Apothekenassistent
- Pharmaziepraktikanten
- PTA-Praktikanten
Die Ausbildung der Apothekenberufen und insbesondere die Ausbildung zum Apotheker, ist sehr anspruchsvoll. Apotheker und die älteren Berufe der Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten dürfen selbständig arbeiten. Anderen pharmazeutischen Berufe dürfen nur unter Aufsicht eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten verrichten.
Das pharmazeutische Personal erhält nach erfolgreicher Ausbildung eine staatliche Berufserlaubnis bzw. der Apotheker eine Approbation. Erst dann dürfen sie in der Apotheke ihre Berufsbezeichnung führen und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ausführen.
Zum nichtpharmazeutischen Personal einer Apotheke gehören:
- PKA (Pharmazeutisch kaufmännische Angestellte)
- sonstige Angestellte der Apotheke
Pharmazeutischen Tätigkeiten dürfen sie nicht in der Apotheke ausführen, die Unterstützung des pharmazeutische Personal bei pharmazeutischen Tätigkeiten ist gestattet.